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Sebastian Edathy
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Frage von Hans-Joachim R. •

Frage an Sebastian Edathy von Hans-Joachim R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

dem Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zur Beratung und Abstimmung vor. Danach soll die Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr, die fast ausschließlich dem mittleren Dienst angehören, von derzeit 60 auf 62 Jahre verlängert werden, während die der Soldaten des mittleren Dienstes auf 55 Jahre und die von Obristen und Generälen auf 62 festgelegt werden soll.
Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen oder sich dafür einsetzen, dass für die Beamten der Bundeswehrfeuerwehr auch die Altersgrenze der vergleichbaren Soldaten mit 55 Jahre eingeführt wird ?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Rauch

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Antwort von
SPD

Berlin, 19. Oktober 2008

Sehr geehrter Herr Rauch,
vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Oktober zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG), die Sie in identischer Form am selben Tag u.a. auch an meine Kollegen Rolf Kramer und Edelgard Bulmahn gerichtet haben.

Ich halte diese Art von „Sammelfragen“ in diesem Forum für nicht förderlich und verweise auf die Antwort von Rolf Kramer, MdB, an Sie ( http://abgeordnetenwatch.de/rolf_kramer-650-5978--f147985.html#frage147985 ). Darüber hinaus mache ich darauf aufmerksam, dass ich bereits mehrfach betont habe, dass ich mich derzeit aufgrund einiger weiterhin bestehender Differenzen innerhalb der Koalition zu einigen Punkten des DNeuG nicht detaillierter zum laufenden Gesetzgebungsverfahren äußern kann.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB