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Sebastian Edathy
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Frage von Günter H. •

Frage an Sebastian Edathy von Günter H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,
vielen Dank für den Hinweis auf die UN-Resolution 1816. Ist Ihnen bekannt, dass diese Resolution nur 6 Monate gilt und sich ausschließlich auf Somalische Gewässer bezieht? Was ist mit den übrigen Gewässern im Indischen Ozean oder vor der afrikanischen Küste (s. www.icc-ccs.org/prc/piracyreport.php)? Warum sollen dort nicht die im Bundesrechnungshofbericht 2003, S. 11, kritisierten sechs großen Patroillenboote der Bundespolizei zum Geleit deutscher Schiffe eingesetzt werden? Diese Boote sind ausreichend bewaffnet und ausgerüstet, um die Aufgaben nach Art. 105 und 107 des Seerechtsübereinkommens 1982 selbstständig oder in einem europäischen Polizeiverband wahrzunehmen. Zur Entlastung könnten die Wasserschutzpolizeien der Küstenländer die 5% Aufgaben der Bundespolizei in Nord- und Ostsee einschließlich der grenzpolizeilichen Aufgaben in den Häfen, wie dieses bereits seit Jahrzehnten durch die WSP Bremens und Hamburgs geschieht, wahrnehmen.
Oder stimmen Sie mit der Meinung von Herrn Polenz (CDU) und Herrn Arnold (SPD) überein, die angeblich eine Ausweitung des Mandats der Deutschen Marine befürworten? Der Redakteur Michael Stehr vom Marine Forum ist überzeugt: „Die Diskussion um die Piratenbekämpfung in entfernten Gebieten entwickelt nebenbei auch eine Dynamik im Hinblick auf die Befugnisse der Bundeswehr im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik“ (Marine Forum 6/2008).
Dass international und leider auch europäisch die innere Sicherheit oft
noch militärgestützt ist, halte ich für demokratische Rechtstaaten
bedenklich. Hier sollte eine klare Trennung von äußerer (Militär) und
innerer Sicherheit (Polizei), wie von der SPD formuliert, durchgesetzt
werden. Eine Militarisierung der inneren Sicherheit und somit der Polizei muss zum Wohl der Bevölkerung in Deutschland und Europa verhindert werden.
Mit freundlichen Grüße
Günter Heemann

Portrait von Sebastian Edathy
Antwort von
SPD

Rehburg, den 20. September 2008

Sehr geehrter Herr Heemann,

vielen Dank für Ihre Nachfragen vom 16. September 2008 zu meiner Antwort
an Sie vom 12. September 2008.

Obwohl ich der Ansicht bin, dass ich Ihre Fragen bereits ausreichend beantwortet habe, ergänze ich meine Antwort gern.

Selbstverständlich ist mir bewusst, dass die UN-Resolution 1816 vom 2. Juni 2008 auf den Zeitraum von sechs Monaten befristet ist. Allerdings kann die Maßnahme, nachdem der UN-Generalsekretär den Sicherheitsrat über die Umsetzung der Resolution und die Situation im Seegebiet vor Somalia unterrichtet haben wird, gegebenenfalls verlängert werden. Dies bleibt abzuwarten.

Herr Heemann, ich habe bereits in meiner vorherigen Antwort sowie mehrfach in diesem Forum betont, dass ich Ihre Ansicht teile, dass es eine klare Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Kompetenzen geben muss und ich mich für die Beibehaltung dieser Trennung einsetze. Insbesondere habe ich auch hervorgehoben, dass die SPD-Bundestagsfraktion einer Verfassungsänderung, die für den Einsatz der Bundeswehr im Innern über das bisher zulässige Maß hinaus nötig wäre, nicht zustimmen würde.

Die Teilnahme der Bundeswehr an internationalen Einsätzen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch auch bei der geltenden Verfassungslage möglich. Für einen Streitkräfteeinsatz benötigt die Bundeswehr in ihrer Funktion als Parlamentsheer allerdings eines ausdrücklichen Mandats des Deutschen Bundestages. Dieses Mandat wird der Deutsche Bundestag erst nach ausgiebiger Debatte erteilen. Im Rahmen dieser Debatte werden auch die Zuständigkeit von Bundeswehr und Bundespolizei sowie die weiteren rechtlichen Voraussetzungen diskutiert werden. Ohne Zweifel ist es prinzipiell nötig, dass der Bundestag sich mit der Frage beschäftigt, ob und in welchen Fällen die Bundespolizei im Ausland vermehrt Aufgaben wahrnehmen kann bzw. sollte.

Eine sich entwickelnde „Dynamik im Hinblick auf die Befugnisse der Bundeswehr im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik“ vermag ich freilich in diesem Kontext überhaupt nicht zu erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB