Frage an Sebastian Edathy von Kai-Uwe S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
zum derzeit stattfindenden Konflikt innerhalb der schwarzgelben Koalition zum Thema ´neue Sicherheitsgesetze´ wird heute über eine Stellungnahme von Ihnen berichtet, dass Ihrer Meinung nach ´derzeit erweiterte Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden nicht erforderlich´ seien.
1. Dürfen wir das so verstehen, dass auch die SPD der Meinung ist, dass eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nicht erfolgen sollte?
2. Dürfen wir davon ausgehen, dass eine rot-grüne Bundesregierung von der Verabschiedung von Gesetzen zu neuen, die Privatsphäre der Menschen einschränkenden Befugnisse für die Sicherheitsbehörden absehen werden?
Dank vorab für Ihre Antwort.
MfG
Sehr geehrter Herr Steffens,
für Ihre Fragen danke ich Ihnen.
Sie zitieren mich im Zusammenhang mit dem aktuell in der Bundesregierung diskutierten Vorhaben, die Sicherheitsbehörden substanziell mit neuen Befugnissen auszustatten.
Zu Ihrer ersten Frage: Die SPD hat sich in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung immer klar positioniert, und dazu stehe ich auch weiterhin. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten beinhaltet klare Vorgaben für die Verwendung sensibler Daten. Die Speicherung ist grundsätzlich erlaubt, wenn sie diese hohen Anforderungen beachtet. Das halte ich für richtig. Das Bundesverfassungsgericht hat damit bestätigt, dass die EU-Richtlinie mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung als Instrument der Kriminalitätsbekämpfung ist damit nicht ausgeschlossen. Sollte die Bundesregierung hierzu konkrete Vorschläge machen, werden diese seriös zu prüfen sein.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die SPD-Bundestagsfraktion wird ihre Aufgabe zur Sicherung der Freiheits- und Bürgerrechte weiterhin sehr ernst nehmen.
Wer ist eigentlich "wir"? Pluralis Majestatis?
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB