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Sebastian Edathy
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Frage von Alexander P. •

Frage an Sebastian Edathy von Alexander P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

seit einiger Zeit verfolge ich die Diskussion um die Ermöglichung der Mitnahme von Versorgungsansprüchen für Beamte beim freiwilligen Ausscheiden aus dem Dienst. Leider ist offenbar nach mehr als fünf Jahren Diskussion (Eckpunktepapier von 2004, Verzögerungen nach Regierungswechsel 2005, Ausklammerung aus DNeuG, Expertenanhörung Frühjahr 2008, weitere Anhörung im Mai 2009) noch immer keine Regelung in Sicht. Auftrag im April 2008 war es jedoch gerade, noch in dieser Legislaturperiode eine Regelung zu beschließen.

Daher meine Frage: Welche Ergebnisse hatte die jüngste Expertenanhörung vom 13.5.2009, wie sieht der konkrete Fahrplan hin zu einem Gesetz aus, welche konkrete Lösung wird nun favorisiert?

Freundliche Grüße
A. Peters

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Antwort von
SPD

Rehburg, 2. Juni 2009

Sehr geehrter Herr Peters,

ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 1. Juni 2009.

Die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet die Mitnahmefähigkeit der Versorgungsansprüche von Beamten, die aus dem Beamten-Verhältnis ausscheiden möchten. Umgekehrt sollte das Beamtenrecht so weiterentwickelt werden, dass Nicht-Beamte auch zu einem späteren Lebensalter ohne Auslösung einer Bürokratie-Lawine in ein Beamten-Verhältnis eintreten können. Beides trägt dem sinnvollen Ziel einer stärkeren Durchlässigkeit von Beamten- und Nicht-Beamten-Sphäre Rechnung. In der jüngsten Anhörung des Bundestags-Innenausschusses hat eine klare Mehrheit der Sachverständigen diese Position unterstützt.

Da CDU/CSU diesem sinnvollen Vorhaben allerdings skeptisch gegenüber stehen und der Bundestag nur noch zwei Sitzungswochen vor sich hat, wird es leider in dieser Legislaturperiode keine entsprechende Entscheidung mehr geben. Der nächste Deutsche Bundestag sollte sich diesem Thema allerdings intensiv widmen und eine vernünftige Regelung beschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB