
(...) Januar 2009 geltenden Abgeltungssteuer fallen grundsätzlich alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften und auch Zertifikatserträge. Weiterhin sieht die Abgeltungssteuer eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlageprodukten jeder Art, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft werden, unabhängig von der Behaltensdauer vor. (...)