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Sascha Bilay
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Frage von Schön C. •

Frage an Sascha Bilay von Schön C. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bilay,
Selbstständige haben bei Arbeitslosigkeit kein Anrecht auf Arbeitslosengeld und
Selbstständige haben bei Krankheit kaum noch die Möglichkeit über eine gesetzliche Krankenkasse Krankengeld zu beziehen. In die Arbeitslosenversicherungskasse darf ein Selbstständiger nicht einzahlen und ein evtl. Krankengeldbezug( nur mit Zusatzversicherung) des Selbstständigen ab der 7 Woche kann fast jeden Kleinst/Kleinunternehmer ruinieren, da hierbei die Forderung besteht, daß das Geschäft des Selbstständigen geschlossen ist.
Welche Ideen möchten Sie einbringen, damit auch Selbstständige abgesichert sind?

Mit freundl. Gruß Chr. Schön

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schön,

die Schilderung, vielleicht aus eigener persönlicher Betroffenheit heraus so präzise auf den Punkt gebracht, macht deutlich, wie wichtig es wäre, eine einheitliche Sozialversicherung für alle Menschen in der Bundesrepublik aufzubauen. Die Idee einer Einheitskrankenkasse und einer einheitlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung für alle ist den LINKEN nicht unbekannt, sondern vielmehr seit langem eine wesentliche Kernforderung. Damit würde die Solidarität tatsächlich auf alle Schultern verteilt. Gerade die Skeptiker, die vor der Politik der LINKEN warnen, und lieber alles bisherige Trennende beibehalten wollen, führen mit ihren Debatten dazu, dass das Land weiter gespalten und entsolidarisiert wird. Die Lobbyverbände der großen Wirtschaftsunternehmen warnen vor solchen Reformen der sozialen Sicherungssysteme und beschwören das Schreckgespenst des Kommunismus herauf. Dabei zeigt sich doch gerade bei Ihrer Frage, dass selbst die Unternehmer von derartigen Reformen profitieren würden. Der überwiegende Teil der Unternehmen sind Klein- und Kleinstbetriebe, bei denen sich die Unternehmer regelrecht selbst ausbeuten müssen, um irgendwie über die Runden zu kommen. Ein einheitliches soziales Sicherungssystem, bei dem nicht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern unterschieden wird, würde dazu führen, dass alle gleichmäßig einzahlen und im Bedarfsfall alle gleichmäßig von der Versicherung profitieren. Freilich ließe sich hier wie bei der Rentenversicherung der Schweiz über gewissen Schwellenwerte reden.

Mit solidarischen Grüßen
Ihr Sascha Bilay

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