
(...) Damit wird ein Steuerhinterzieher gegenüber anderen Straftätern bevorteilt, denen allenfalls die üblichen Rücktritts- und Strafaufhebungsmöglichkeiten zustehen, die aber bei weitem nicht an die Privilegierung von Steuerhinterziehern heranreichen. Von der Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige der Bestrafung zu entgehen, können andere Straftäter nur träumen. (...)