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Sabine Sütterlin-Waack
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Frage von Hans-Christian K. •

Frage an Sabine Sütterlin-Waack von Hans-Christian K.

ich bitte darum, mir ihr Abstimmungsverhalten zum o.a. Thema zu erklären. Warum wurde die Kennzeichnungspflicht abgelehnt??
Gruß
Hans-Christian Koch
Silberstedt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koch,

mit dem der Abstimmung zugrundeliegendem Antrag deutete die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen an, Pollen nicht als natürlichen Bestandteil des Honigs anzuerkennen, sondern als Zutat. Das sehe ich anders. Auch das Europäische Parlament ist mehrheitlich der Meinung, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil des Honigs und keine Zutat sind. Zudem stuft der international bedeutende "Codex Alimentarius" Pollen als natürlichen Bestandteil des Honigs ein. Bienen sammeln von Natur aus Pollen, die ein unvermeidbarer Bestandteils des Honigs sind. Sie werden nicht im Nachhinein von den Bienen absichtlich als Zutat beigefügt.

Transparenz durch Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Wahlfreiheit von Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Kaufentscheidung von Lebensmitteln sind mir sehr wichtig. Ich begrüße ausdrücklich die europäische Vorgabe, Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu kennzeichnen. Gekennzeichnet werden demnach alle Lebensmittel, die einen GVO-Gehalt von mehr als 0,9 Prozent aufweisen. Der Pollengehalt von Honig liegt in Extremfällen zwischen 0,01 bis 0,5 Gramm, im Mittel bei ungefähr 0,03 Gramm je 1000 Gramm. Honig weist also maximal 0,05 Prozent Pollengehalt auf, im Normalfall liegt der Pollengehalt bei 0,003 Prozent.

Bei Lebensmittel, die ein Ohne-Gentechnik-Siegel erhalten sollen, muss nachgewiesen werden, dass zugelassene GVO-Bestandteile nicht mehr als 0,1 Prozent der Gesamtheit ausmachen. Sogar diese Schwelle wird von GVO-Pollen im Honig nicht überschritten.

Die Annahme zugrunde legend, dass Pollen eine Zutat sei, müsste er ab einer Menge von ungefähr 0,0003 Gramm je 1000 Gramm Honig gekennzeichnet werden. Für Ökoprodukte liegt der Schwellenwert bei 9 Gramm je 1000 Gramm. So wäre der Schwellenwert von Tofu aus Soja also 30.000-mal höher als der für Pollen. Ich bin für eine Kennzeichnungspflicht und Ausweisung von GVO-Lebensmitteln. Jedoch steht beim Pollen der Nachweis in keinem Verhältnis zum technischen und finanziellen Aufwand. Am stärksten für meine Beurteilung und meine entsprechende Ablehnung des Antrages wog aber, dass eine Kennzeichnungsfrist in diesem Fall kein signifikant höheres Schutzniveau verspricht, sondern lediglich nicht vertretbaren bürokratischen Mehraufwand verursacht.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Pollen aus GVO ohne EU-Zulassung weiterhin in Honig wie in allen anderen Lebensmitteln nicht zugelassen sind. An der EU-Vorgabe, die vorgibt, dass in Honig nur gentechnisch veränderte Pollen enthalten sein dürfen, die in der EU als Lebensmittel zugelassen sind, ändert sich nichts.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Sütterlin-Waack