Portrait von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
FDP
• 23.03.2009

(...) Gemäß § 232 I StGB wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonstigen sexuellen Handlungen bringt. Dieser Paragraf ist notwendig, um den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu unterbinden und unter Strafe zu stellen. Ich sehe da keinen Änderungsbedarf. (...)

Portrait von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
FDP
• 11.02.2009

(...) Die Durchsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes muss zwar deutlich verbessert werden. Dennoch kann den Rechnungshöfen nicht pauschal vorgeworfen werden, sie würden trotz eines Anfangsverdachts den Fall nicht genau prüfen. (...)

Portrait von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
FDP
• 19.01.2009

(...) Die von Ihnen bemängelte Stichtagsregelung halten wir für vorzugswürdig, denn sie führt dazu, dass diejenigen, deren Betrieb vor dem Stichtag geschlossen wurde, keine Ansprüche aus der Zusatzversorgung haben. Die von der Stichtagsregelung negativ Betroffenen sollen die Möglichkeit erhalten, durch Zahlung nachträglicher freiwilliger Beiträge einen Anspruch in der Höhe der jeweils einschlägigen Zusatzversorgung zu erhalten. (...)

Portrait von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
FDP
• 15.12.2008

(...) Die Durchsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes müssen allerdings deutlich verbessert werden! (...)

Portrait von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
FDP
• 03.12.2008

(...) Wir sind nicht für eine Einmalsteuersenkung, sondern wollen eine strukturelle Antwort. Es ist endlich Zeit, ein einfaches, niedrigeres und gerechtes Steuersystem zu beschließen. (...)

Portrait von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
FDP
• 19.01.2009

(...) Die Gesetzeslage in Bayern gewährleistete den Schutz von Nichtrauchern vor den Folgen des Passivrauchens nur auf dem Papier. Tatsächlich wurden die formal strengen Regelungen tagtäglich tausendfach unterlaufen (Stichwort "Raucherclubs") da diese Bestimmungen unpraktikabel, bürokratisch und quasi unkontrollierbar sind. (...)

E-Mail-Adresse