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Sabine Kurtz
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Frage von Viktor P. •

Frage an Sabine Kurtz von Viktor P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Kurtz!

Zum Ausbruch von vier jugendlichen Straftätern aus dem offenen Vollzug im
"Seehaus" in 71229 Leonberg, das in ihhrem Wahlkreis liegt und über den
dieLeonberger Kreiszeitung Online am 21. und 22.8.2013 berichtete, habe ich die Fragen:

1.) Spiegel-Online berichtete unter dem Datum des 1.8.2008 bereits, dass im "Seehaus" täglich "Kritik-Runden",der Art "jeder gegen jeden Gefangenen" stattfinden und bei Verstössen dann vom Betroffenen vor allen das "Haus-Mantra" aufgesagt werden muss, wörtlich:"Wir werden nichts tun, das uns selbst oder das Haus Leonberg in ein schlechtes Licht rückt."

Link-Beweis:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/projekt-seehaus-leonberg-haerter-als-knast-aber-ohne-gitter-a-527162-2.html

Handelt es sich hierbei um einen Verstoss gegen Art.28 der UNO-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen, nach denen jegliche Disziplinar-Gewalt von Häftlingen über andere Häftlinge aus guten Gründen(Erpressbarkeit, Gewaltförderung) strikt untersagt ist?

http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/gefangene.pdf

2.) Entspricht die Ernährung im "Seehaus", nach ihrem Kenntnisstand, diesen
UNO-Mindestgrundsätzen?

3.) Entspricht die angemessene fachärztliche psychiatrische Behandlung im
"Seehaus", nach ihrem Kenntnisstand, dem Art. 82 Abs. 4 dieser UNO-Mindestgrundsätze?

4.) Warum gibt es in Baden-Württemberg keinen Ombudsmann für Gefangenen-Beschwerden, wie er 2007 in Nordrhein-Westfalen eingeführt wurde?

Mit freundlichem Gruss
V.Pravkoff

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pravkoff,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. August 2013, die ich Ihnen im Folgenden gerne beantworte. Die entsprechenden Informationen habe ich vom Seehaus Leonberg und vom Justizministerium Baden-Württemberg erhalten.

Antwort auf Frage 1:

Bei den im Spiegel-Artikel beschriebenen „Kritik-Runden“ ist wahrscheinlich die im Seehaus praktizierte „Hilfreiche Hinweis Runde“ gemeint. Dabei handelt es sich um eine täglich stattfindende Reflexionsrunde. In der Runde reflektieren die jungen Gefangenen ihr Verhalten. Sie geben sich tagsüber bei Regelverstößen „Hilfreiche Hinweise“. Abends nennt jeder die „Hilfreichen Hinweise“, die er bekommen hat. Von anderen Jugendlichen wird dann erklärt, wie er sich anders hätte verhalten können. Dabei erklären sie auch, gegen welche der 12 Grundnormen das Verhalten verstoßen hat, z.B. „Wir verletzen niemanden – weder durch Worte noch durch Taten“ oder „Wir respektieren uns selbst und alle anderen“. Im zweiten Teil der Hilfreichen Hinweis Runde sagen sich die jungen Gefangenen gegenseitig, was besonders gut lief und loben sich gegenseitig.

Es handelt sich dabei nicht um einen Verstoß gegen Art. 28 der UNO-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen. Die Jugendlichen übernehmen keine Disziplinar-Gewalt. Vielmehr sind die „Hilfreichen Hinweise“ eingebettet in ein Konzept der Positiven Gruppenkultur, bei der den jungen Gefangenen bestimmte Verantwortlichkeiten unter Aufsicht von Seehaus-Mitarbeitern anvertraut werden.

Antwort auf Frage 2:

Die Ernährung im Seehaus geht weit über die UNO-Mindestgrundsätze hinaus. Die jungen Gefangenen sind in Wohngemeinschaften untergebracht. In jeder Wohngemeinschaft wird täglich für sie gekocht. Sie bekommen täglich mindestens drei Mahlzeiten. Am Wochenende tragen die jungen Gefangenen teilweise selbst die Verantwortung für das Kochen.

Antwort auf Frage 3:

Das Seehaus Leonberg ist keine eigene Vollzugsanstalt. Die Jugendstrafgefangenen sind weiterhin Jugendstrafgefangene der JVA Adelsheim.

Eine psychiatrische Behandlung wird nicht direkt im Seehaus angeboten. Junge Gefangene, bei denen ein behandlungsbedürftiges psychiatrisches Krankheitsbild diagnostiziert wurde, können nicht ins Seehaus Leonberg aufgenommen werden. Falls der Verdacht auf eine psychiatrische Krankheit während des Aufenthalts im Seehaus Leonberg auftaucht, wird auf die übliche Vorgehensweise in der JVA Adelsheim zurückgegriffen.

Antwort auf Frage 4:

Es trifft zu, dass es in Baden-Württemberg keinen Ombudsmann für Gefangenen-Beschwerden gibt. Neben der Möglichkeit, sich mit sämtlichen Anliegen an die Aufsichtsbehörde zu wenden und vollzugliche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen, haben Gefangene in Baden-Württemberg die Möglichkeit, ihre Anliegen bzw. Beschwerden an die Strafvollzugsbeauftragten und/oder die Anstaltsbeiräte heranzutragen.

Zu Beginn einer Legislaturperiode benennt der Präsident des Landtags von Baden-Württemberg aus jeder im Landtag vertretenen Fraktion ein Mitglied dieser Fraktion dem Justizministerium, das dieses zum Strafvollzugsbeauftragten seiner Landtagsfraktion bestellt. Den Strafvollzugsbeauftragten ist der Zutritt zu den Justizvollzugsanstalten des Landes ohne Anmeldung gestattet. Bei ihren Besuchen in den Justizvollzugsanstalten können sie sich über die Unterbringungs- und sonstigen Lebensverhältnisse der Gefangenen, die Arbeitsbedingungen der Vollzugsbediensteten sowie den baulichen Zustand der Anstalten unterrichten. Dazu sind ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Gespräche der Strafvollzugsbeauftragten mit Gefangenen und der Schriftwechsel werden nicht überwacht.

Ferner sind für jede Justizvollzugsanstalt Beiräte bestellt. Diese bilden ein wichtiges Bindeglied zwischen der Anstalt und den Gefangenen sowie zwischen Justizvollzug und Gesellschaft. Als institutionalisierte Beteiligung interessierter und engagierter Bürgerinnen und Bürger kommt ihnen im Justizvollzug eine wichtige Kontroll- und Vermittlungsfunktion zu. Die durch die Arbeit der Beiräte erzielte Transparenz gewährleistetet zum einen eine ständige kritische Überprüfung und Beobachtung der Ausübung staatlicher Macht über die Gefangenen und erweist sich zum anderen als wichtiges Bindeglied zur Öffentlichkeit. Auch die Beiratsmitglieder haben die Möglichkeit, die Justizvollzugsanstalt und ihre gesamten Einrichtungen zu besichtigen. Sie haben auch das Recht, die Gefangenen in ihren Hafträumen aufzusuchen. Im Gegensatz zu den Strafvollzugsbeauftragten sind die Besuche der Beiratsmitglieder anzumelden. Die Gespräche und der Schriftwechsel zwischen den Beiratsmitgliedern und den Gefangenen werden nicht überwacht. Die Aufgabenstellung der Beiräte ist jedoch keine Interessenvertretung der Gefangenen, sondern umfasst die gesamte Justizvollzugsanstalt und schließt auch die Bediensteten mit ein.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Kurtz
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg Wahlkreis Leonberg - Herrenberg - Weil der Stadt

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