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Antwort 13.06.2007 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) Dass Hinweise auf verunreinigtes Cannabis, vor allem im Internet, im Umlauf sind, ist mir bekannt. Diese Verunreinigungen bergen ein zusätzliches Risiko für die Gesundheit der Konsumenten und Konsumentinnen. (...)

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Antwort 18.06.2007 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) April 2004 (1 StR 466/03) entschieden; Dennoch würde das Mitsichführen von Cannabis (ob im PKW oder nicht) gegen das Betäubungsmittel­gesetz verstoßen, eine strafrechtliche Verfolgung wäre dann auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes möglich. In der Praxis käme es sicher auf die mitgeführte Menge von Cannabis an. Bei nicht geringen Mengen könnte man argumentieren, dass der Fahrer sein Fahrzeug zur Begehung einer Straftat eingesetzt hat und daher charakterlich ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. (...)

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Antwort 07.06.2007 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) Sie haben völlig recht, dass der Gebrauch von Alkohol, Tabak und Cannabis erhebliche Gesundheitsrisiken birgt. Aber Tabak und Alkohol sind keine Betäubungsmittel, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen. Darin unterscheiden sie sich. (...)

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Antwort 07.06.2007 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) Gerechtigkeit bedeutet, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Alkohol ist - im Gegensatz zu Cannabis - keine Droge, deren Besitz oder Handel strafbar ist. Wie jede strafrechtliche Norm stellt das Betäubungsmittelgesetz solche Verhaltensweisen unter Strafe, die vom Gesetzgeber für besonders schädlich gehalten werden. (...)

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Antwort 04.06.2007 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) eine Legalisierung von Cannabis ist seitens der Bundesregierung nicht geplant. Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest (§ 29 Abs. (...)

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Antwort 31.05.2007 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) die Erfahrung hat gezeigt, dass für eine erfolgreiche Reduzierung des schädlichen Konsums psychoaktiver Substanzen ein Mix aus Angebots- und Nachfragereduzierung am erfolgreichsten ist. Eine Angebotsreduzierung, z.B. durch Verbote, und Präventionsmaßnahmen stellen neben Beratung, Behandlung Rehabilitation und Überlebenshilfe und Schadensreduzierung die vier Säulen der deutschen Drogenpolitik dar. (...)