(...) Ihre Annahme, dass einem "Cannabiskonsumenten die Fahrerlaubnis entzogen werden (kann), wenn ihm nachgewiesen wird, dass er regelmäßig Cannabis konsumiert, bzw. bei ihm eine geringe Menge eines Cannabisproduktes gefunden wird" deckt sich so pauschal nur teilweise mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung. (...)
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