(...) Diese ist aber mit einer staatlichen Trauung nicht vergleichbar. Wer nur kirchlich traut, ist nach dem Gesetz nicht verheiratet. Man kann weder einen gemeinsamen Namen annehmen, noch gelten steuerliche Vorteile, noch entsteht ein gegenseitiges Erbrecht. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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