
(...) Nach einer Untersuchung des Max-Planck- Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht hat die Verabschiedung des §31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG), der die gesetzliche Grundlage hierzu darstellt, nachweislich zu einer Entlastung der Strafverfolgungsbehörden geführt. Eine vergleichbare Initiative zu der des schweizerischen Pro-Hanf-Komitees zu diesem Zweck ist daher in Deutschland nicht erforderlich. (...)