(...) Ich sehe einen Unterschied zwischen einer Belastung durch Passivrauchen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel. Ein uneingeschränktes Rauchverbot auch im Außenbereich gastronomischer Einrichtungen käme einem Schildbürgerstreich gleich, falls man nicht in dem unter freiem Himmel angrenzenden öffentlichen Raum das Rauchen ebenfalls verbieten würde. Und wie ich bereits in meiner Antwort an Herrn Patzwald am 03.08.2007 betonte, geht es uns um den Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchen und nicht um die Ächtung von Rauchern. (...)
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