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Ruth Greb
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Frage von Yvonne W. •

Sehr geehrte Frau Greb,stimmen Sie der Reform zu, dass künftig das Rentenalter an die Lebenserwartung gekoppelt sein wird? Ich hoffe nicht.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Vorab eine Einordnung, die mir wichtig ist: Über das Rentenrecht entscheidet nicht der Landtag Rheinland-Pfalz, sondern der Deutsche Bundestag in Berlin. Als Landtagsabgeordnete stimme ich darüber also nicht ab. Trotzdem beantworte ich Ihnen die Frage gerne, denn das Thema betrifft auch viele Menschen bei uns im Rhein-Hunsrück-Kreis ganz unmittelbar.

Zum Stand der Dinge: Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat im Juni 33 Empfehlungen für eine grundlegende Rentenreform vorgelegt. Eine davon betrifft genau Ihre Frage: Ab 2032 soll die Regelaltersgrenze in sehr kleinen Schritten weiter an die Lebenserwartung gekoppelt werden, im Verhältnis 2:1 zwischen Arbeits- und Rentenzeit. In der Praxis hieße das: etwa alle zehn Jahre ein halbes Jahr später in Rente, macht rund 67,5 Jahre im Jahr 2042. Das gilt jedoch nur, wenn die Lebenserwartung tatsächlich so weiter steigt wie derzeit angenommen, was regelmäßig überprüft werden soll. Vorgesehen ist zudem eine Ausnahme für alle, die aus gesundheitlichen Gründen schon vorher nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können.

Wichtig zu wissen: Beschlossen ist davon noch nichts. Die Koalition wollte das Gesamtpaket ursprünglich unverändert durchs Parlament bringen, doch gerade am geplanten Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren entzündet sich derzeit auch innerhalb der SPD erheblicher Widerstand, dem ich mich ausdrücklich anschließe. 

Für mich ist das am Ende eine Frage der Gerechtigkeit: Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, hat Anspruch auf Verlässlichkeit und auf Anerkennung seiner Lebensleistung. Menschen in körperlich fordernden Berufen können nicht einfach länger arbeiten, wenn der Körper das nicht mehr mitmacht. Deshalb ist für mich klar: Wer 45 Beitragsjahre voll hat, muss auch künftig selbstbestimmt und ohne Abschläge in Rente gehen können. Eine moderate, in sehr kleinen Schritten erfolgende und regelmäßig überprüfte Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung, verbunden mit echten Ausnahmen für Gesundheitsfälle und mehr Geld für Prävention und Rehabilitation, kann ich mir dagegen als Teil einer Gesamtlösung vorstellen. Denn die Alternative heißt nicht "alles bleibt, wie es ist": Ohne jede Reform würde das Rentenniveau ab 2031 wegen der demografischen Entwicklung spürbar sinken. Dass es bis dahin bei 48 Prozent stabil bleibt, hat die SPD bereits gesetzlich abgesichert.

Mit freundlichen Grüßen 

Ruth Greb

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