(...) • Das Bundesverfassungsgericht hat zu der Pflichtmitgliedschaft in der IHK ausgeführt, dass sie keine erhebliche Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit darstellt, sondern dass sie vielmehr eine freiheitssichernde und legitimatorische Funktion hat. Außerdem haben auch andere Mitgliedsstaaten der EU, wie zum Beispiel Frankreich, die Niederlande, Italien und Österreich, die Mitgliedschaft in der IHK als Pflichtmitgliedschaft ausgestattet. (...)
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