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Frage von Thomas M. •

Frage an Rudolf Henke von Thomas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hencke,

in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland gilt die Entscheidung & hier sterben bei der momentanen Gesetzeslage jedes Jahr über 1000 Menschen die auf der Warteliste stehen. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder Österreich dagegen nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Ich fühle mich als Betroffener in Deutschland benachteiligt - gegenüber den Ländern mit Widerspruchslösung !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

Portrait von Rudolf Henke
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Organspende.

Grundsätzlich halte ich für die Erhöhung der Organspendezahlen in Deutschland eine Verbesserung der Strukturen aller Beteiligten sowie eine bessere Vergütung für Krankenhäuser für die ausschlaggebenden Punkte, die ich schon seit langem fordere. In Deutschland haben 36 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger einen Organspendeausweis, was einen konstanten Anstieg bedeutet. Tatsächlich gelingt es uns aber nicht, dieses Potential auch nur annähernd auszunutzen.

Um das zu ändern, hat das Bundesministerium für Gesundheit einen ersten Entwurf eines Gesetzes „für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende“ erarbeitet, das vor kurzem an die betroffenen Verbände und die Bundesländer mit der Bitte um Stellungnahme versandt wurde. Das Gesetz soll etwa eine pauschale Vergütung für Krankenhäuser sicherstellen, in denen Organspenden durchgeführt werden oder die Strukturen innerhalb der betroffenen Krankenhäuser und auch im Zusammenwirken mit einer Koordinierungsstelle der Deutschen Stiftung Organtransplantation verbessern.
Eine wichtige Rolle wird auch die verpflichtende Freistellung der Transplantationsbeauftragen in Krankenhäusern spielen, die möglichst alle potentiellen Organspender identifizieren können. Dass dies die Organspendezahlen kurzfristig erhöhen kann, hat die Freistellung in Bayern bereits gezeigt.

Voraussetzung für die Spendebereitschaft der Bevölkerung ist das Vertrauen in ein verlässliches System, das auch die Entnahme- und Vergabepraxis beinhaltet. Es darf nicht so sein, dass Krankenhäuser mit einem Defizit rechnen müssen, wenn sie Organspenden durchführen. Dazu kann dieser Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag leisten.

Ich bin der Meinung, dass man diese strukturellen und auch vergütungstechnischen Änderungen schnellstmöglich umsetzten sollte, um der freiwilligen Spendebereitschaft, die auch in Deutschland durchaus besteht, gerecht zu werden. Ohne dass wir hier gehandelt haben, wird auch die mögliche Einführung einer doppelten Widerspruchslösung keine Auswirkungen auf die Zahl realisierter Organspenden haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB