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Frage von Heike R. •

Frage an Rudolf Henke von Heike R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Dr.Henke,

immer wieder gibt es öffentlichen Diskurs über Flüchtlinge und den Kosten.
In die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur Menschen ein, die arbeiten ode einmal gearbeitet haben.
Weshalb werden Flüchtlinge, die nie in unsere Sozialsysteme eingezahlt haben und dann Harz 4 bekommen nicht ein in die private Krankenkasse mit Grundtarif versichert, den dann der Steuerzahler finanziert, haben ggf. die PKK`s eine zu starke Lobby, die dies verhindern?

Noch eine zweite Frage, Merkel betont doch ständig, die Flüchtlingsproblematik lässt sich nur gesamteuropäisch lösen. Wwann werden in Europa die Sozialleistungen für Flüchtlinge endlich angeglichen? Damit entfällt doch der
Anreiz zur Einwanderung in unserere Sozialsysteme, oder?

Hier auf Abgeordnetenwatch habe ich zu meinen beiden Fragen dazu bis dato noch keine eindeutige und klare Antwort eines gewählten Abgeordneten gefunden.

Heike Rogall

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rogall,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Annahme, dass in die gesetzliche Krankenkasse nur Menschen einzahlen, die arbeiten oder einmal gearbeitet haben, ist faktisch nicht korrekt. Die gesetzliche Krankenkasse steht als Solidargemeinschaft unabhängig einer Erwerbsbiografie jedem Menschen offen. Bezieht eine Person Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe, so zahlt der Staat der jeweiligen Krankenversicherung dafür eine monatliche Pauschale.

Asylbewerbern haben in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland im Krankheitsfall einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Den genauen Anspruch können Sie in §4 des Gesetzes nachschlagen. Nach diesen 15 Monaten werden Asylbewerber Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Ohne Einschränkung können sie erst Mitglied werden, wenn sie anerkannt sind – und dann folgt die Praxis genau dem gleichen System wie bei jeder anderen Person in Deutschland: Geht ein anerkannter Asylbewerber einer Beschäftigung nach, zahlt er den regulären Beitragssatz an die gesetzliche Krankenkasse. Erhält er Arbeitslosengeld II, zahlt der Staat der gesetzlichen Krankenkasse eine monatliche Pauschale.

Wir brauchen bei der Bewältigung dieser Herausforderung eine gesamteuropäische Lösung, da stimme ich Bundeskanzlerin Angela Merkel uneingeschränkt zu. Dazu gehört jedoch nicht, die Sozialleistungen in ganz Europa einheitlich zu bemessen. Deutschland kann nicht daran interessiert sein, seine Kompetenzen in den Bereichen Soziales oder Gesundheit an die Europäische Union abzugeben. Unser seit Jahrzehnten national gewachsenes System hat sich besser bewährt als viele Systeme anderenorts und wird auch weiterhin für alle Menschen in Deutschland bestmögliche Chancen eröffnen. Aus rationaler Sicht kann man bereits die Lebenshaltungskosten der europäischen Länder nicht miteinander gleichsetzen. Jedenfalls halte ich nichts davon, die Grundsicherung oder die Leistungen der Sozialkassen zwischen Deutschland, Rumänien, Bulgarien, Slowenien oder Kroatien anzugleichen.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB