(...) Von den gesetzlichen Krankenversicherungen kann ein Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat von allen Versicherungsmitgliedern, die nicht befreit sind, erhoben werden. Die gesetzliche Höchstgrenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens greift erst, wenn der Zusatzbeitrag acht Euro überschreitet. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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