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Rudolf Henke
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Frage von Michaela B. •

Frage an Rudolf Henke von Michaela B. bezüglich Gesundheit

Welche Nachweise, Belege, Aufzeichnungen etc. haben Sie, die die Verhältnismäßigkeit des aktuellen polit. SARS-COV-2 Umgangs sowie die geplanten Änderungen/ Verschärfungen zugehöriger Gesetzesmaßnahmen stützen? Konkret bedeutet dies: Wonach sind die Maßnahmen 1. geeignet? Wonach sind sie 2. erforderlich; also das MILDESTE Mittel? Und 3. welche Argumente wurden schließlich bei der Prüfung von Verhältnismäßigkeit; im Sinne von Nutzen und Schaden gegenübergestellt? Denn der Nutzen soll den Schaden deutlich überwiegen! Danke.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Borger,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. April. Sie fragen mich als Arzt und Gesundheitspolitiker nach der Begründung sowie Verhältnismäßigkeitsprüfung von staatlichen Schutzmaßnahmen im Umgang mit der Corona-Pandemie.

Da Sie keine konkrete Maßnahme aus dem inzwischen breiten infektionsschutzrechtlichen Repertoire von Bund und Ländern benennen, fällt es mir offen gestanden schwer, in der gewünschten Bestimmtheit und Gänze zu antworten. Deshalb habe ich beispielhaft zwei Maßnahmen des „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ herausgegriffen, das der Deutsche Bundestag am 21. April mit Änderungen aus dem parlamentarischen Verfahren beschloss. Es handelt sich ganz überwiegend um Maßnahmen, die die Landesregierungen seit Beginn der Pandemie bereits eigenständig auf dem Verordnungsweg einsetzen. Die neuen Vorschriften des Bundes in Paragraf 28b des Infektionsschutzgesetzes im Sinne der sogenannten Notbremse gelten befristet für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag, also längstens bis zum 30. Juni 2021.

Beispiel 1: Maskentragen bei Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie weiterem Schulpersonal. Kurzfassung der S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“, veröffentlicht am 7. Februar 2021 durch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF): „Nach Einschätzung der Expert*innen überwiegt der Nutzen von Maskentragen bei Schüler*innen, Lehrer*innen und Schulpersonal. Im Bündel mit weiteren Maßnahmen verringert Maskentragen das Infektionsrisiko in Schulen. Der zusätzliche Schutz durch eine FFP-2 Maske bei Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung überwiegt nach Einschätzung der Expert*innen mögliche Schäden.“ (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-076.html)

Beispiel 2: Umgang mit der inzwischen dominierenden SARS-CoV-2-Mutante. MODUS-COVID-Bericht aus der TU Berlin vom 9. April 2021: „Wenn mit einem „verschärften Lockdown“ eine Rückkehr zum Regime im Januar gemeint sein sollte, so ist nochmals dringend darauf hinzuweisen, dass das Regime vom Januar nicht ausreichen wird, um B.1.1.7 zu kontrollieren und damit den R-Wert unter 1 zu drücken bzw. zu halten (vgl. Müller et al. 2021). Es müssen weitere Maßnahmen hinzukommen und diese müssen sofort umgesetzt werden.“ (https://svn.vsp.tu-berlin.de/repos/public-svn/publications/vspwp/2021/21-11/2021-04-09%20MODUS-COVID%20Bericht.pdf)

Es gibt in Deutschland rund 34 Millionen Menschen mit einem signifikant erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus. Angesichts dieser Dimension sind allgemein wirksame Maßnahmen zum Schutz der besonders Gefährdeten unvermeidlich. Dafür bitte ich Sie sehr herzlich um Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB