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Frage von Henri K. •

Frage an Rudolf Henke von Henri K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Henke,

ich möchte Sie gerne hier nach Ihrer Meinung zu "ACTA" fragen.
Ich hoffe, dass Sie bereits darüber informiert sind, da momentan auch in den USA "SOPA" und "PIPA" möglicherweise in Kraft treten und sehr umstritten sind.

Ich möchte hier nochmal kurz aufführen, was ich über "ACTA" in Erfahrung bringen konnte:
"ACTA" steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Es ist ein Gesetz, welches bald dem UN-Parlaiment zur Wahl gestellt wird. Es soll im Grunde Internet-Piraterie bekämpfen und Patente schützen.Das klingt an sich gut, doch als ich mich weiter informiert habe, sind sehr beunruhigende Details ans Licht gekommen:

Dieser Gesetzesentwurf wird seit 3 Jahren von 39 Länder, abgeschottet von der Öffentlichkeit, geplant. Keiner der planenden Menschen wurde vom Volk gewählt. Wenn der Entwurf durch kommt, soll ein Komittee aufgestellt werden, welches ohne äußere Einflüsse, Änderungen entscheiden und durchsetzen darf.

Die Ziele werden dadurch umgesetzt, dass Internet Anbieter (wie Unitymedia, T-Online, etc. ) für das verantwortlich gemacht werden sollen, was Ihre Kunden im Internet machen. Dadruch werden, diese also zu der Exekutive und Judikative, die dieses Gesetzt in erster Linie durchsetzen. Dieser Umstand bedeutet, dass, wenn ich meine Meinung, Kunst oder eine beliebige andere Sache im Internet (z.B. bei YouTube) hochlade, mein Internetprovider mich zensieren muss und will. Er will das tun, weil, wenn er es nicht tut und ich dabei (mit oder ohne Absicht) eine Patent verletze, wird er zur Rechenschaft gezogen.

So wie ich das sehe schränkt dieser Gesetzesentwurf die Redefreiheit ein, macht Internet-Anbieter zu Handlangern und umgeht die Grundsätze der Demokratie.

Ich bitte Sie uns Ihre Meinung mitzuteilen.
Ist "ACTA" so schlimm, wie es sich anhört?
Was haben Sie vor zu tun?
Was kann ich tun, um meiner Stimme mehr Gehör zu verleihen?
Gibt es nicht ein Möglichkeit öffentlich und demokratisch gegen Internet-Piraterie vorzugehen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Karhula,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Januar.

Es geht darin um das von der EU-Kommission verhandelte ACTA-Übereinkommen. Sie fragen nach meiner Einschätzung dazu.

Grundsätzlich halte ich den Schutz von Urheberrechten auch im digitalen Raum für ebenso wesentlich wie beim Austausch aller anderen Medien. Das internationale Recht muss sich diesen Anforderungen anpassen. Dabei müssen die Rechte von Urhebern und ebenfalls fundamentale Werte wie Meinungsfreiheit, Datenschutz und das Recht auf ungehinderten Zugang zu Information und Kultur in Einklang gebracht werden.

Beim so genannten Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern ein internationales Handelsübereinkommen, das die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie verbessern soll. Es soll wirksam werden, indem die Unterzeichnerstaaten es in innerstaatliches Recht umsetzen.

Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages hat sich in einem Dritten Zwischenbericht zum Urheberrecht auch mit ACTA und dessen rechtlichen Implikationen auseinandergesetzt. Sie können den Bericht unter http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Urheberrecht/index.jsp einsehen. Auch der ACTA-Vertragstext ist auf den Seiten der EU-Kommission einsehbar.

Nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums würde ACTA keine unmittelbaren Auswirkungen auf unser geltendes deutsches Recht haben. So sind die von Ihnen angesprochenen Auskunftsansprüche gegen Provider beispielsweise schon lange in § 101 des Urheberrechtsgesetzes geregelt.

Entgegen vielfach geäußerter Sorgen ergeben sich für die Bundesrepublik durch ACTA auch keine Verpflichtungen zu Internetsperren oder gar der Sperrung von Internetzugängen wegen Urheberrechtsverletzungen. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP erteilt Internetsperren eine klare Absage.

Die Bundesregierung hat die Ratifizierung des ACTA-Übereinkommens ausgesetzt. Die EU-Kommission hat darüber hinaus angekündigt, das Urheberrechtsabkommen dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, um zu klären, ob es mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Ich rechne damit, dass diese Prüfung mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB