(...) bei der Abstimmung über die Anträge zum Stammzellgesetz hatte ich nicht nur den Schutz des ungeborenen Lebens, sondern auch den Schutz des Lebens nach der Geburt zu berücksichtigen. Mit einer Verschiebung des Stichtags bleiben nach meiner Ansicht wichtige Forschungsarbeiten auf medizinischem Gebiet weiterhin möglich, ohne den Schutz des ungeborenen Lebens zu vernachlässigen. (...)
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