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Roland Theis
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Frage von Monika L. •

Wären Sie bereit, sich für die Prüfung eines AfD-Verbotes durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen? Freundliche Grüße- Monika L.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau Monika L.,

entscheidend ist zunächst, dass die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot in Deutschland sehr hoch sind und deutlich über eine bloße Einstufung als „rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz hinausgehen. Ein Verbotsverfahren birgt daher erhebliche Risiken – insbesondere dann, wenn es am Ende scheitern sollte und der AfD zusätzliche Argumente für ihre Opfererzählung liefern würde.

Zugleich halten wir die AfD für eine ernstzunehmende Gefahr für unsere demokratische Ordnung und beobachten ihre weitere Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit. Vor diesem Hintergrund kommen wir jedoch zum jetzigen Zeitpunkt zu der Einschätzung, dass ein Verbotsverfahren, bei Abwägung aller Umstände, mehr Risiken als Chancen für den Schutz unserer Demokratie mit sich bringen würde.

Hinzu kommt, dass ein mögliches Verbot die dahinterstehenden Einstellungen und Unterstützer nicht automatisch verschwinden ließe. Die politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen, die zum Erfolg solcher Parteien beitragen, blieben somit weiterhin bestehen.

Langfristig lässt sich extremistischen und populistischen Kräften vor allem durch überzeugende Politik begegnen: durch verantwortungsvolles Regierungshandeln, tragfähige und sachorientierte Lösungen für die Probleme der Menschen sowie eine Politik, die das Vertrauen der breiten Mitte der Gesellschaft stärkt.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Theis

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