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Frage von Armin P. •

Frage an Roland Riese von Armin P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Riese,
im Zeitraum 1999 - 2002 wurde von Landesbeamten Versorgungsrücklagen in der Weise gebildet, daß die regelmäßigen Besoldungs- und Versorgungsanpassungen jeweils um 0,2 Prozentpunkte vermindert und dem Sondervermögen "Niedersächsische Landesversorgungsrücklage" zugeführt wurden. Mit Jahresbeginn 2010 wird diese Rücklage nicht mehr bedient, die Gehaltskürzungen wirken jedoch weiter nach. Laut Gesetz (NVersRücklG) war vorgesehen, daß diese Gelder zweckgebunden nur für Versorgungsaufwendungen der Landesbeamten verwendet werden. Nach Mitteilung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) werden diese Gelder nunmehr zweckentfremdet verwendet.

Meine Fragen hierzu:
a.) Ist die Zweckentfremdung dieser Gelder tatsächlich zutreffend?
b.) Wofür werden diese Gelder, wenn zutreffend, zweckentfremdet verwendet?
c.) Ist Ihrer Auffassung nach, diese Vorgehensweise eine vertrauensbildende Maßnahme, wonach Landesbeamte darauf vertrauen dürfen, daß ihre Gehälter auf vielfältige Weise unter verschiedenen Argumenten gekürzt werden um später wieder einmal festzustellen, daß die angeblichen Versorgungsrücklagen doch nur der allgemeinen Haushaltskonsolidierung und nicht der Beamtenversorgung dienen?
d.) Wie stellt sich die FDP vertrauensbildende Maßnahmen der Landesregierung für seine Landesbediensten vor? Ist Täuschung hier der richtige Weg?
e.) Wird sich die FDP in dieser Angelegenheit auf die Seite der Landesbediensteten stellen?

Freundliche Grüße
Armin Pommer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Pommer,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte. Wie Sie richtig festgestellt haben, endete die Verminderung um 0,2 Prozent im Jahr 2002. Seit 2003 werden die 0,2 Prozent nicht mehr abgezogen. Sie wurden aus dem allgemeinen Haushalt der Versorgungsrücklage zugeführt und nicht durch die Kürzung der Beamtengehälter. Das heißt, in der Zeit der Regierungsverantwortung von CDU und FDP ist keinem Beamten das Gehalt um 0,2 % gekürzt worden. Diese Maßnahme ist bereits von der Vorgängerregierung beendet worden.

Die von Ihnen angesprochene Änderung wurde im Jahr 2009 mit der Änderung des Versorgungsrücklagengesetzes beschlossen. Das Gesetz legte fest, dass Zuführungen zur Versorgungsrücklage eingestellt und ermöglicht Entnahmen aus dem Sondervermögen.

Hintergrund der Regelung ist, dass die Weiterführung eines Sondervermögens sich als haushaltswirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erwiesen hat, da die durch die Geldanlage erzielbaren Beträge hinter denjenigen zurückblieben, die zur Kreditfinanzierung für den allgemeinen Landeshaushalt erforderlich waren. Die Entnahmen aus dem Sondervermögen sollten - wie geplant - eingesetzt werden, um den zunehmenden Anstieg der Versorgungslasten in den Jahren bis 2014 abzufedern.

Als Antwort auf Ihre Fragen a und b kann ich Ihnen daher mitteilen, dass die Gelder, meiner Ansicht nach, nicht zweckwidrig verwendet werden.

Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen, hinsichtlich Ihrer Fragen c bis e nur sagen dass ich die Auffassung, dass die Beamtinnen und Beamten getäuscht wurden und dadurch das Vertrauensverhältnis gestört wurde nicht teile. Kein Beamter wird aufgrund der Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes aus dem Jahr 2009 einen Euro weniger Versorgung bekommen.

Die in den vergangenen Jahren im Bereich der Polizei und anderer Bereiche des öffentlichen Dienstes durchgeführten Stellenhebungen stehen als Beleg für vertrauensbildende Maßnahmen der Landesregierung für die Landesbediensteten. Für vertiefende Gespräche stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Riese