(...) bei der Frage der Überprüfungen nach dem Stasi-Unterlagengesetz ist tatsächlich eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer Fortführung einerseits und der von Ihnen genannten rechtsstaatlichen Kriterien insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit erforderlich. Diese wird im Bundestag erfolgen und nicht im Berliner Abgeordnetenhaus. (...)
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