
Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.
Pressefoto/BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN/Dominik Butzmann
Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.
Die Atomkraft ist eine Hochrisikotechnologie, die selbst mit größtem Ingenieurswissen nicht beherrschbare Risiken umfasst und nicht gegen terroristische Angriffe oder Naturkatastrophen gefeit ist.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.