
Der aktuelle Auszahlungsbetrag richtet sich nach einem Pauschalbetrag, der sich an der jährlichen Durchschnitts-Ladeleistung eines E-Autos bemisst. Es erscheint weder logisch noch gerecht für zwei in den Anschaffungskosten und im Verbrauch völlig unterschiedliche Fahrzeuge den gleichen Auszahlungsbetrag festzusetzen.