
Der Gesetzentwurf wird jetzt nach der Sommerpause im September auf der Tagesordnung des Bundestages stehen und verabschiedet.
Pressefoto/BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN/Dominik Butzmann
Der Gesetzentwurf wird jetzt nach der Sommerpause im September auf der Tagesordnung des Bundestages stehen und verabschiedet.
Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
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Der Unterschied zwischen der festen Einspeisevergütung und den Strompreisen für Verbraucherinnen und Verbraucher war im letzten Jahr enorm.
FAQ zu den geplanten Neuregelungen im Gebäudeenergiegesetz: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html