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Rita Pawelski
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Frage von Markus R. •

Frage an Rita Pawelski von Markus R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Pawelski,

finden Sie es richtig, dass Deutschland mit der Zustimmung zum ESM nationale Kompetenzen aufgibt?
Wie selten zuvor wird argumentiert, dass aus der Not heraus geltende Gesetze und Bestimmungen übergangen werden müssen. Z:B. steht im EU-Vertrag: No bailing out. Keine Schuldenübernahme anderer Staaten. Dies wird mit dem ESM ignoriert.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass die Kompetenz-Kompetenz bei den Mitgliedstaaten verbleibt: Das ist nach dem Vertrag von Lissabon der Fall, da dort das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung deutlich verankert ist und Vertragsänderungen von allen Mitgliedstaaten gebilligt werden müssen. Darüber hinaus muss den Mitgliedstaaten ein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse bleiben.

Dem Deutschen Bundestag müssen Befugnisse von Substanz verbleiben. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin auch eine Übereinstimmung der verfassungsrechtlichen mit der unionsrechtlichen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 EUV-Lissabon) Gewährleistung der nationalen Verfassungsidentität im europäischen Rechtsraum. Neu ist die Festlegung des Bundesverfassungsgerichtes dahingehend, dass das Aufgehen Deutschlands in einem europäischen Bundesstaat einer neuen Verfassung bedürfe.

Wenn also der deutsche Bundestag entscheidende Kompetenzen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik abgibt und dem ESM einen Spielraum ermöglicht, der ein nachträgliches Eingreifen deutscher Staatsführer nahezu ausschließt, ist das dann nicht ein Verstoß gegen die Entscheidung des BVerfg?

Ich möchte sagen, dass ich strikt gegen den ESM in seiner jetzigen Form bin. Notstandsgesetze hatten wir schon und die haben uns nichts Gutes gebracht. Wir sollten an unserer FDGO festhalten und auch nicht für ein gemeinsames Europa unsere Werte und Grundordnungen aufgeben.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Riedel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Riedel,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.de.

Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir sehr wichtig. Dazu gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten – also zumindest Name, Anschrift und E-Mail-Adresse – meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse (rita.pawelski@bundestag.de), per Telefon (030/227 70695), per Fax (030/227 76694) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Rita Pawelski

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.