Bei Menschen mit geringem Einkommen wird die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zumeist vollständig ankommen. Spitzenverdienende mit Spitzensteuersatz werden dagegen im Ergebnis nur eine Entlastung in Höhe von 174 Euro erhalten.
Frage von Ulli B. • 16.03.2022
Antwort von Ricarda Lang Bündnis 90/Die Grünen • 30.06.2022
Frage von Marita K. • 16.03.2022
Antwort von Ricarda Lang Bündnis 90/Die Grünen • 06.07.2022
für uns Grüne ist klar, dass wir am Sozialen nicht sparen werden. Bei zukünftigen Entlastungen müssen wir noch zielgerichteter werden, etwa, indem wir Zuschüsse sozial staffeln.
Frage von Xaver G. • 15.03.2022
Antwort von Ricarda Lang Bündnis 90/Die Grünen • 11.07.2022
Deshalb drängen wir Grüne weiterhin auf eine Übergewinnsteuer für Unternehmen die übergebührlich am Krieg verdienen.
Frage von Franz W. • 14.03.2022
Antwort von Ricarda Lang Bündnis 90/Die Grünen • 11.07.2022
um die Entlastung durch die Energiepreispauschale sozial gerecht auszugestalten und nicht nach dem Gießkannenprinzip vorzugehen, unterliegt sie der Einkommensteuer.
Frage von Norman W. • 14.03.2022
Antwort von Ricarda Lang Bündnis 90/Die Grünen • 10.07.2022
Eine vermeintliche Bevorzugung von Geringerverdiener:innen sind bei den aktuellen Entlastungen nicht gegeben.
Frage von Jakob Daniel M. • 28.02.2022
Antwort von Ricarda Lang Bündnis 90/Die Grünen • 30.06.2022
die Corona-Regeln gelten für alle Menschen unabhängig ihres Bürger- oder Aufenthaltsstatus.