Erstens wollte die CDU/CSU die Verlängerung der Kernkraftwerke durch eine Verordnung lösen, die kein Enddatum nennt. Dies ist rechtlich nicht umsetzbar. Zusätzlich hätte das Atomgesetz geändert werden müssen, damit die Laufzeit über den Winter hinaus verlängert werden kann. Zweitens gab es innerhalb des Koalitionsbündnisses keine Mehrheit für eine Verlängerung der Laufzeit, wenn sie auch aus unserer Sicht richtig wäre.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.5.22 die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht neu bewertet und sie für verfassungsgemäß gehalten.
Auch dem Bundeswirtschaftsministerium liegen keine Erkenntnisse zu einem akuten Papiermangel vor. Daher kann ich von keinen Plänen zur Beseitigung eines Mangels berichten.
Es findet derzeit eine Prüfung statt, wie die Theorie- und Praxisphasen im Lehramtsstudium enger miteinander verzahnt werden können.
Ich habe bei der Abstimmung des Bundestags gegen die Anträge und Gesetzesentwürfe zur Impfpflicht gestimmt, da diese vor dem Hintergrund der aktuellen Omikron-Variante aus meiner Sicht nicht verhältnismäßig.
Ich freue mich sehr, diesen völlig verfehlten Paragraphen 219a StGB bald abschaffen zu können.