(...) Die Stallpflicht ist lediglich eine Maßnahme, um vorzubeugen, dass der Virus in die Nutzgeflügelpopulation kommt. Einen 100%igen Schutz bietet die Aufstallung nicht, denn z.B. kann durch Kot von infizierten Wildvögeln kontaminierte Einstreu der Erreger trotz Aufstallung eingeschleppt werden (im Jahr 2007 wurde bisher bei 323 Wildvögeln in vier Bundesländern der Erreger nachgewiesen). (...)
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