
(...) Zugleich wurden aber durch die spezifische Festsetzung für einzelne Lebensmittel für etwa 200 Lebensmittel die Höchstmengen gesenkt. Eine differenzierte Risikobewertung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Verzehrsmengen hat bei diesem Beispiel zu dem Ergebnis geführt, dass eine Konzentration des Stoffes Dimethoat in Frühlingszwiebeln nicht mit unvertretbaren gesundheitlichen Risiken verbunden ist, dieselbe Konzentration in Blumenkohl, von dem erheblich mehr gegessen wird, aber gesundheitlich nicht vertretbar ist. Dieses Prinzip der Risikobewertung wird generell für alle Höchstmengen angewandt, von den deutschen Behörden, den EG-Mitgliedsstaaten und der Weltgesundheitsorganisation (Codex Alimentarius). (...)