
(...) Das Grundgesetz sieht, auch aus historischer Erfahrung, eine klare Trennung der Aufgaben und Zuständigkeiten von Polizei und Bundeswehr vor. Die Verschmelzung von innerer und äußerer Sicherheit, also von Militär und Polizei lehnen wir ab. Die Bundeswehr kann bei Katastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen eingesetzt werden. (...)