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Renate Künast
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Frage von Maria S. •

Frage an Renate Künast von Maria S. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Künast,

würden Sie im Bundestag für eine Neuauflage der alten sog. 58iger Regelung stimmen oder sie sogar wieder mit anregen, vielleicht mit einer Altersanhebung, um älteren Arbeitslosen, die unwürdigen Bewerbungsformalitäten zu ersparen, da Sie doch, wenn wir ehrlich sind, auf dem Arbeitsmarkt chancenlos sind? Und finden Sie es richtig, wenn auch Arbeitslose über 60 Jahre nur für drei Wochen im Jahr Berlin verlassen dürfen und sich dadurch weniger um entfernt wohnende Eltern kümmern können,obwohl sie ohne eigenes Verschulden arbeitslos geworden sind? Gibt es hierzu Überlegungen, die der meist großen Lebensleistung dieser Altersgruppe gegenüber etwas mehr Respekt zollt und vielleicht mit bedenkt, dass viele doch auch schon Enkelkinder haben, um die sie sich gerne kümmern, was ja auch ganz schön anstrengend sein kann, aber sinnvoll ???
Auf Ihre Antwort bin ich sehr gespannt.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Strehl

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Strehl,

Danke für Ihre Frage an Renate Künast, die ich gerne in Ihrem Namen beantworte. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

Die von Ihnen angesprochene sogenannte „58-er Regelung“ ist Ende 2007 ausgelaufen. Bündnis 90/Die Grünen haben die Bundesregierung bereits im Mai 2007 mit einem Antrag (Bundestagsdrucksache 16/5429) aufgefordert, gesetzliche Regelungen zu treffen, die ausschließen, dass Arbeitsuchende vor Erreichung der Regelaltersgrenze vorzeitig in Rente geschickt werden können und Rentenabschläge in Kauf nehmen müssen. Doch die Bundesregierung hat darauf viel zu spät und unvollständig reagiert und somit eine große Unsicherheit bei den Betroffenen mitzuverantworten.

Laut dem von der Koalition Ende Januar 2008 beschlossenen Vorschlag werden Arbeitslose zwar nicht mehr wie zunächst geplant mit 58, sondern ab dem 63. Lebensjahr zwangsweise in Rente geschickt. Das bedeutet aber immer noch eine Rentenkürzung von 7,2 Prozent bzw. von 14,4 Prozent für die späteren Jahrgänge, die bis 67 arbeiten müssten. Damit wird die Gefahr der Altersarmut weiter erhöht, anstatt eine Aktivierung und Integration Älterer in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Leider haben Sie jedoch Recht, dass viele ältere Arbeitsuchende Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden. Hier ist ein respektvoller Umgang absolut geboten. Wir Grüne wollen, dass EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II im Unterstützungsprozess besser in ihren Fähigkeiten gestärkt werden. Ihre Wünsche und Vorstellungen sollen bei der Auswahl der Förderangebote berücksichtigt werden. Wie in der Jugendhilfe müssen die Unterstützungsbedürftigen zukünftig das Recht haben, zwischen Maßnahmen zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Auf dieses Recht müssen sie im Erstgespräch hingewiesen werden. Eigene Vorschläge, wie sie zum Nutzen der Gesellschaft beitragen und eine Gegenleistung erbringen wollen, müssen Priorität in der Hilfeplanung haben. Die Ausübung von bürgerschaftlichem Engagement oder auch die Übernahme von Pflegeleistungen – so wie Sie es in Ihrer Familie tun – muss dabei als Gegenleistung anerkannt werden

Mit freundlichen Grüßen

Cordula Andrä

Referentin

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