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Frage von Frank D. •

Frage an Renate Gradistanac von Frank D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Gradistanac,

als Bürger Ihres Wahlkreises interessiert mich Ihre Meinung zum Thema "Online-Durchsuchungen", auch unter dem Stichwort "Bundestrojaner" zur Zeit in allen Medien. Sind Sie für oder gegen einen von Herrn Dr. Schäuble angekündigten Gesetzentwurf, der eine Onlinedurchsuchung ermöglichen soll?

MfG,

Frank Durstewitz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Durstewitz,

danke für Ihre Frage zum Thema Online-Durchsuchungen.

Ich begrüße die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der Anfang des Monats entschieden hat, dass heimliche Online-Durchsuchungen von Computern rechtlich unzulässig sind. Für sie fehlt im Rahmen der geltenden Strafprozessordnung die erforderliche Rechtsgrundlage.

In seiner Entscheidung zum großen Lauschangriff hat das Bundesverfassungsgericht die grundlegende Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre durch Art. 13 Abs. 1 GG betont. Dieses Grundrecht verbürge dem Einzelnen das Recht, in seiner Wohnung in Ruhe gelassen zu werden. Die Privatwohnung sei als „letztes Refugium“ ein Mittel zur Wahrung der Menschenwürde.

Bei einer Änderung der Strafprozessordnung müsste also dafür Sorge getragen werden, dass der „unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung“ gewahrt bleibt. Da heimliche Online-Durchsuchungen für mich ein schwerer Eingriff in die Grundrechte sind, stehe ich den Überlegungen des Bundesinnenministers sehr skeptisch gegenüber.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Gradistanac