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Frage von Mark P. •

Frage an Reinhard Grindel von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,

aus aktuellem Anlass (Artikel in der Berliner Morgenpost vom 24.05.09 http://www.morgenpost.de/berlin/article1098933/Messerattacken_von_Jugendlichen_nehmen_zu.html ) möchte ich Sie nach dem bisherigen Erfolg "Ihrer" Gesetzesverschärfung vom 01.04.08 fragen.

Wie in dem o.g. Artikel zu lesen ist, stieg die Anzal der Messer-Delikte in Berlin von 1351 im Jahr 2007 auf 2470 im Jahr 2008 an. Das ist eine deutliche Steigerung, die sicher nicht nur - wie Innensenator Körting beschönigt - auf die präzisere Erfassung dieser Straftaten zurückzuführen ist.

War es nicht das Ziel der Verschärfung des WaffG, die Anzahl der Messer-Delikte einzudämmen? Wir erklären Sie dann den Anstieg der Messer-Delikte in Berlin?

Warum sollte das Führungsverbot der Einhandmesser zu einem Rückgang der Messer-Delikte führen, wenn auch nach dem Umfangreichen Messer-Verbot von 2003 die Kriminalität mit Messern bundesweit zugenommen hat (was ja unlogischerweise als Begründung für die Gesetzesnovelle angeführt wurde)?

Wann erkennen Sie endlich, dass Gesetze nur den gesetzestreuen Bürger einschränken und nicht die Kriminellen? Die Ursachen für diese Gewalttaten liegen doch bei den gewaltbereiten Jugendlichen und nicht bei der Messer-Art, die diese für ihre Taten missbrauchen! Warum setzt die Politik dann nicht bei den Ursachen an? Vermutlich, weil eine intensive Betreuung der Jugendlichen teuerer ist, als mal eben die "gefährlichen Einhand-KAMPFmesser" zum Sündenbock (genauso, wie die Politiker kurzzeitig ein "Paintball-Verbot" als Reaktion auf die Amokläufe diskutiert haben) zu erklären und das Führen zu verbieten...

Welchen Vorteil hat die unnötige Einschränkung tausender friedlicher Bürger bisher gebracht? Warum wird die öffentliche Sicherheit erhöht, wenn ich von meinem einhändig zu öffnenden Taschenmesser auf ein feststehendes Messer mit 11,9 cm Klingenlänge umsteige und dieses zugriffsbereit am Gürtel trage? Können Sie mir das erklären?

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Padberg,

Sie haben bereits aus Anlass der Diskussion über die letzte Änderung des Waffengesetzes Ihre Position zum Verbot der Einhandmesser verschiedentlich im Rahmen von E-Mails und in diesem Forum vorgetragen. Sie stellen keine Frage sondern wiederholen Ihre Meinung (Innensenator Körting „beschönigt“ und „unlogischer Weise als Begründung der Gesetzesnovelle angeführt“). Selbstverständlich hat sich durch die Änderung des Waffengesetzes das Anzeigeverhalten und die Erfassung solcher Straftaten grundlegend verändert. Entscheidend ist insoweit nicht die Zahl der Straftaten sondern die Aufklärungsquote und die Frage, ob wir in der allgemeinen öffentlichen Sicherheit und Ordnung Fortschritte gemacht haben, etwa was die Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln angeht. Wenn ich hier alle Erkenntnisse zusammenfasse, hat sich die Änderung des Waffengesetzes sehr bewährt. Es wird nichts geändert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB