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Frage von Martin U. •

Frage an Reinhard Grindel von Martin U. bezüglich Recht

sehr geehrter Herr Grindel,

vor einigen Tagen wurde ein neues Gesetz zum Meldegesetz verabschiedet. da sie Mitglied des massgebenen Ausschusses sind habe ich folgende Fragen an sie :

1.Haben sie an der Abstimmung im Bundestag teilgenommen, wenn nein warum nicht?
2 in wie weit haben sich mit dem Inhalt dieses Gesetzes beschäftigt und haben an seiner Ausarbeitung teilgenommen?
3. Warum wurden noch kurzfristig weiterreichende Änderungen an dem Gesetztesentwurf vorgenommen?

vielen Dank in voraus für Ihrer ausführlichen Antworten.
mfg Martin Uesbeck

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Uesbeck,

ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:
1. Ich habe an der Abstimmung nicht teilgenommen. Die Abstimmung war an einem Donnerstag. Donnerstags bin ich als Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer im Gorleben-Untersuchungsausschuss. Die Sitzung dauerte bis in den Abend. Anschließend habe ich in meinem Büro an einem Namensartikel für die Bremervörder Zeitung gearbeitet, den ich am Freitagmorgen abliefern musste. Über die Hausleitung des Bundestages konnte ich aber beobachten, dass die Koalition eine satte Mehrheit bei der Abstimmung hatte. Das ist bei einem "Ohne-Debatte-Punkt" ein durchaus übliches Verhalten. Hätten wir über das Gesetz im Bundestag debattiert, wäre ich selbstverständlich dabei gewesen. Dass es keine Debatte gab, ist zwischen allen (!) Fraktionen einvernehmlich verabredet worden.
2. Ich war nicht Berichterstatter zu dem Gesetz und habe deshalb an den Verhandlungen mit der FDP und den Ministerien nicht teilgenommen. Ich habe mich als Abgeordneter eines Wahlkreises mit drei Bundeswehrstandorten (Munster, Rotenburg, Visselhövede) nur um eine Detailfrage, das Melderecht für unverheiratete Soldaten, die in der Kaserne untergebracht sind, gekümmert.
3. Die Gesetzesberatung erfolgte in der üblichen Weise. Zu welchem Zeitpunkt der jetzt in der Diskussion befindliche Punkt in die Beratungen eingeflossen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe mich über die Änderung aus einem Grund nicht gewundert, der in der öffentlichen Debatte völlig übersehen wird: Es gibt eine vergleichbare Regelung im Bundesdatenschutzgesetz. Da geht es um die - in der Praxis übrigens viel relevantere - Weitergabe von Kundendaten von Unternehmen an Adresshändler. Diese Regelung stammt aus der Zeit der Großen Koalition. Sie können es selbst nachprüfen: Da gilt ebenso die Widerspruchsregelung. Beteiligt waren an den damaligen Verhandlungen die Abgeordneten Wiefelspütz und Michael Hartmann, die Sie auf diesem Portal mal fragen sollten, weshalb die Widerspruchsregelung im Bundesdatenschutzgesetz in Ordnung, im Meldegesetz aber Teufelswerk sein soll.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB