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Frage von Ulrich B. •

Frage an Reinhard Grindel von Ulrich B. bezüglich Verbraucherschutz

Ulrich Bock Soltau, den 25. August 2009

An die Bundestagskandidaten
Reinhard Grindel, Lars Klingbeil, Sven-Christian Kindler und Knuth Uhland

Ich stelle meine Fragen nur an Kandidaten, von denen ich einen wählen werde.

Meiner Meinung nach ist unser Wahlsystem verfassungsfeindlich. Denn wer eine kleine Partei wählt, hat keinen Einfluss auf die Personen, die diese Parteien in den Bundestag schicken. Bei den großen Parteien kann ich mir wenigsten einbilden, dass ich darauf Einfluss habe. Viele Direktkandidaten haben einen idiotensicheren Listenplatz. Mit Wahl von Abgeordneten hat das nichts zu tun. Das erinnert mich fatal an die Methode DDR nur das wir statt einer mehrere Einheitslisten haben. Es geht auch anders. An der TU Claustal kandidierte ich erfolgreich auf einem aussichtlosen Listenplatz für die Unabhängigen Liberalen(WS 1979/80) und wurde in den Studentenrat gewählt, da der Wähler innerhalb der Liste bis zu drei Personen abkreuzen konnte(offenen Liste). Ich rutschte von Platz 10 oder schlechter auf Platz 5 und war somit Mitglied des Studentenrates. Geschlossene Listen halte ich für verfassungsfeindlich. Es gibt mehrere Personenwahlverfahren. Das Mehrheitswahlrecht ist nur eines von vielen.
Sind Sie bereit das Wahlgesetz zu ändern, und zwar so, dass wir als Wähler wirklich Personen wählen können und nicht fremdbestimmte geschlossene Parteilisten?
Es gibt Situationen, wo wir als Wähler selbst entscheiden müssen und es nicht den Abgeordneten überlassen können. Wie stehen Sie zu einer Volksabstimmung auf Bundesebene? Ich finde es unmöglich, dass Bundestagsabgeordnete das Grundgesetz ändern dürfen. Das Grundgesetz ist zu wichtig, um es Abgeordneten zur freien Verfügung zu stellen. Wie stehen Sie dazu?
Durch offenes Listenwahlrecht oder Personenwahlrecht und Volksentscheid kann der Wähler ernsthaft mitbestimmen. Das ist der Weg gegen Wahlmüdigkeit.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bock,

das sogenannte Kumulieren und Panaschieren bei Wahlen mit der Möglichkeit, die Reihung von Listen zu beeinflussen, kennen wir vor allem im Bereich der Kommunalwahlen. Da gehört es meines Erachtens auch hin. Nehmen Sie nur die aktuellen Landeslisten der Parteien zur Bundestagswahl. Hand aufs Herz: welchen Politiker kennen Sie wirklich persönlich und können seine Arbeit genau beurteilen? Ihr Vorschlag würde wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass z.B. Listenbewerber aus Großstädten eine deutlich größere Chance hätten, gewählt zu werden, weil sie in den jeweiligen örtlichen Zeitungen mit viel höheren Auflagen einen breiteren Bekanntheitsgrad landesweit erreichen können als Abgeordnete, die nur im ländlichen Raum in ihrem jeweiligen Wahlkreis bekannt sind. Wenn ich richtig informiert bin, kannte oder kennt man in Bayern und Baden-Württemberg auch bei Landtagswahlen eine solche Beeinflussungsmöglichkeit der Landeslisten. Das hat zum Teil zu relativ aberwitzigen Formen der Wahlwerbung geführt. Ich kann mich an einen Fall erinnern, bei dem ein bayerischer SPD-Kandidat, der einen aussichtslosen Listenplatz zugewiesen bekommen hatte, mit einem Preisausschreiben versucht hat, seine Bekanntheit erheblich zu steigern, um damit in der Landesliste durch viele persönliche Stimmen nach vorne zu rücken. Ihre Hoffnung, dass die von Ihnen vorgeschlagene Änderung des Wahlsystems zur Folge hat, dass besonders gute und bürgernahe Politiker den Weg in das Parlament finden, vermag ich insofern nicht zu teilen.

Die Landeslisten der Parteien werden in aller Regel auch nach einem regionalen Proporz besetzt. Das hat zumindest den Vorteil, dass doch gesichert ist, dass alle Regionen eines Landes nach der Wahl auch mit Abgeordneten der jeweiligen Partei im Bundestag vertreten sind. Wenn Sie das Beispiel der Europawahl nehmen, werden Sie erkennen, dass selbst bei den großen Volksparteien CDU/CSU und SPD es ganze ehemalige Regierungsbezirke bei uns in Niedersachsen gibt, die keinen Abgeordneten mehr im Europaparlament haben, der aus diesem regionalen Bereich stammt. Eine solche Entwicklung wäre dann auch bei der Bundestagswahl zu befürchten. Das halte ich nicht für richtig und neige deshalb sehr dazu, es beim jetzigen Wahlsystem zu belassen.

Zur Frage des Volksentscheids habe ich mich vielfältig auch im Internet geäußert. Ich bitte insofern die einzelnen Seiten nachzulesen. Ich teile auch nicht Ihre Auffassung, dass es „unmöglich“ ist, dass Abgeordnete das Grundgesetz ändern dürfen. Es sind ja gerade die Abgeordneten des Parlamentarischen Rats gewesen, die das Grundgesetz beschlossen haben und es sind führende Parlamentarier wie Carlo Schmid und andere gewesen, die das Grundgesetz besonders geprägt haben. Es hat auch keine Volksabstimmung über das Grundgesetz gegeben. Insofern ist mit der Wahl eines Abgeordneten im Deutschen Bundestag in unserer repräsentativen Demokratie auch der Auftrag des Wählers verbunden, in Einzelfällen an der Änderung des Grundgesetzes mitzuwirken. Wegen der dafür bestehenden hohen Hürden (Zweidrittelmehrheit) in Bundestag und Bundesrat ist auch gewährleistet, dass die Verfassung nicht mit politischen Zufallsmehrheiten in einer jeweiligen Legislaturperiode geändert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB