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Frage von Jens G. •

Frage an Reinhard Grindel von Jens G. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Grindel,
Soviel ich weiß ist Glücksspiel in Deutschland verboten bzw. streng reglementiert. Meine Frage: Handelt es sich bei Call-In –Sendungen, wie sie von 9 Live und anderen Privatsendern angeboten werden, nicht um solch illegales Glücksspiel?
Das sollte ich vielleicht begründen.

1.Es wird ein Einsatz gemacht. Auch wenn dies nur 50 Cent pro Anruf sind, so ist es doch ein Einsatz an dem die Sender verdienen, von dem sie leben.

2. Die „Fragen“ sind keine Fragen, sondern in der Regel so leicht, dass selbst ein 4 Jähriger schon eine Lösung wüsste z.B. „Frauennamen mit ‚e‘ am Ende“ oder „Eine Automarke“.
Erfolg hat also nichts mit Geschick oder Können eines Mitspielers zu tun sondern hängt vom Losglück „Triff die richtige Leitung“ ab.

3. In manchen Spielen wird ein weiteres Glücksmoment eingeführt. Im Beispiel Automarke hängen einige verdeckte Schilder an der Wand. „VW?“ „Nein VW steht auf keinem der Schilder.“
Mich würde außerdem interessieren, wie die Tätigkeiten dieser Sender überwacht werden, besonders seid in -meines Wissens – England, groß angelegten Manipulationen im Call-In Geschäft aufgedeckt wurden.

Mit freundlichen Grüßen,
Jens Geumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Geumann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16.08.2009. Für die Kontrolle von Sendern wie 9 Live sind die Landesmedienanstalten zuständig, von denen der Sender seine Lizenz erhalten hat. Im Fall von 9 Live ist das die Bayerische Landesmedienanstalt. Die BLM hat gerade eine neue Glücksspielsatzung erlassen, gegen die 9 Live geklagt hat, erfreulicherweise zumindest im einstweiligen Rechtsschutz ohne Erfolg. Wegen der 50 Cent-Grenze kann sicher von verbotenem Glücksspiel im engeren Sinne nicht gesprochen werden.

Aber persönlich bekenne ich freimütig:

1. Die deutsche Medienaufsicht-das gilt für alle Bundesländer- muss noch genauer prüfen, ob die Transparenzregeln und Bestimmungen von den Sendern eingehalten werden.

2. Ich sehe ohnehin keinen Bedarf für Fernsehsendungen, die ausschließlich die Durchführung von Gewinnspielen zum Inhalt haben. Insoweit wäre zu prüfen, ob man bei den Sendelizenzen solche "Sendungen" nicht grundsätzlich ausschließt. Sie müssen allerdings bedenken, dass vergleichbare Aktivitäten dann wahrscheinlich im Internet stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB