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Ralph Brinkhaus
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Frage von Beate W. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Beate W. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Brinkhaus,

ich finde es gut, dass ein Tarifvertrag für Pflegekräfte kommen soll, denn die Menschen die in der Pflege arbeiten, sollen auch angemessen für die harte und vor allem körperliche Arbeit bezahlt werden.
Ich möchte den Tarifvertrag für Pflegekräfte jedoch zum Anlass nehmen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz auch tatsächlich zum 01.01.2020 kommt.

Denn Angehörige zahlen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, und wenn der Rahmen nicht ausgeschöpft ist, werden die Kosten durch den Sozialhilfeträger auf die Angehörigen umgelegt!
Mir sind auch Fälle bekannt, wo Bewohner jetzt zwar noch Selbstzahler sind, jedoch mit der Einführung des Tarifvertrags und durch die Kostensteigerungen mit ihren Eigenmitteln nicht mehr auskommen werden. Dadurch werden zwangsläufig deren Angehörige herangezogen.
Das kann doch nicht gewollt sein oder?

Die Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates hat mich irritiert.
Die kommunalen Landesverbände erwarten, dass der Bund hier eine volle Kompensation der zusätzlichen Kosten übernimmt.
Mir ist bewusst, dass das natürlich nicht passieren wird, aber warum hat sich der Bund hier keinen Millimeter bewegt?

Ist es nicht gewollt, dass das Gesetz pünktlich in Kraft tritt? Will der Bund das Gesetzesvorhaben unbedingt in den Vermittlungsausschuss bringen?
Will der Bund unbedingt eine Verzögerung des inkrafttretens?

Das Angehörigenentlastungsgesetz erfährt sehr viel Zuspruch und Unterstützung innerhalb der Bevölkerung und der Verbände.
Warum macht man sich das nicht zunutze?

Machen Sie doch bitte keine Pokerspiele auf den Rücken der betroffenen Angehörigen und tun Sie alles, dass das Gesetz endlich zum 01.01.2020 kommt!

Beste Grüße
B. W.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Oktober 2019 auf Abgeordnetenwatch.

Am 7. November 2019 haben wir im Deutschen Bundestag das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen, das nun auch den Bundesrat passiert hat. Hiernach wird der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe ab dem 1. Januar 2020 für alle Betroffenen ausgeschlossen, deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt. Das gilt auch für die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX sowie im Bereich der fürsorgerischen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes.

Mit dem Gesetz schließen wir eine Gerechtigkeitslücke, indem Doppelbelastungen für die betroffenen Familien entfallen und im Gegenzug die Solidargemeinschaft stärker in die Verantwortung genommen wird. Das ist gerechtfertigt, denn nicht selten tragen Familien, die bisher für die Pflegekosten ihrer Angehörigen aufkommen müssen, auch noch weitere Verantwortung in den Familien. Im Ergebnis stärken wir daher den Zusammenhalt in den Familien und nehmen ihnen die Ängste vor finanziellen Unsicherheiten.

Uns ist bewusst, dass die Entlastung der betroffenen Familien zu einer Belastung der kommunalen Haushalte führen wird. Um diesem Aspekt Rechnung zu tragen wurde vereinbart, dass die Bundesregierung eine wissenschaftliche Evaluation zu den im Gesetzentwurf enthaltenen Kostenfolgen vornehmen wird, damit wir ggf. nachsteuern können.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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