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Ralph Brinkhaus
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Frage von Eric C. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Eric C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

wie stehen Sie und Ihre Partei zur betrieblichen Altersvorsorge? Gibt es Änderungsvorschläge und -wünsche? Wie ist Ihre Meinung zur Übernahme der kompletten Sozialabgaben durch die Betriebsrentner?
Mit freundlichen Grüßen
Eric Cisrhen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Cisrhen,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Wir haben in Deutschland aus gutem Grund eine 3-Säulen-Struktur im Bereich der Altersvorsorge, bestehend aus der gesetzlichen Rente, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge. Insofern halte ich die betriebliche Altersvorsorge auch für einen unverzichtbaren Teil dieser Struktur und diese gilt es auch weiterhin zu stärken. Das haben wir als Unionsparteien auch in unserem Wahlprogramm auf Seite 60 zum Ausdruck gebracht. Das Wahlprogramm finden Sie unter www.csu.de/common/download/Regierungsprogramm.pdf .

Die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge – genau wie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsleistungen nach § 229 SGB V – sind beitragspflichtig. Wir haben jedoch mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Dieses Gesetz ist zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten. Mehr ist zu diesem Zeitpunkt finanziell leider nicht darstellbar. Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt – mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen momentan Rentner selbst ungefähr 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird. Aus meiner Sicht können daher leider keine weiteren Änderungen bei der Verbeitragung von Betriebsrenten erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

 

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