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Ralph Brinkhaus
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Frage von Hans-Joachim K. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Hans-Joachim K. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Brinkhaus,
im Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Übertragung der Zuständigkeit für Corona-Maßnahmen auf de Bund) habe ich folgende Fragen:
Teilen Sie die Auffassung, dass das föderale Prinzip ein essentieller Bestandteil des Grundgesetzes ist?
Sind Sie gleichwohl der Auffassung, dass ein solcher Verfassungsgrundsatz - partiell - durch einfaches Bundesgesetz geändert werden kann?
Werden Sie den Abgeordneten Ihrer Fraktion die Möglichkeit einräumen, frei nach ihrer eigenen Überzeugung abzustimmen?
Mit freundlichen Grüßen
H. Kuhnle

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Dr. Kuhnle,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Ich teile absolut Ihre Auffassung, dass das föderale Prinzip ein wichtiger Bestandteil des Grundgesetzes ist und dass durch den föderalen Staatsaufbau idealerweise immer diejenige staatliche Ebene handelt – Bund, Länder oder Kommunen –, die am sachnächsten ist und die die konkrete Lösungskompetenz für ein Problem hat.

In bestimmten Fällen, die das Grundgesetz vorgegeben hat, kann eine einheitliche Handhabung über 16 Bundesländer – und deren Regionen - hinweg sehr wichtig sein, weswegen hier dem Bund die Regelungskompetenz zugewiesen wird.

In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ habe ich darauf hingewiesen, dass die Verfahren, Abläufe und Abstimmungen über mehrere staatlichen Ebenen sehr komplex und schwerfällig geworden sind. Dies zeigt sich nun insbesondere in der Corona-Pandemie. Daher halte ich es für richtig, an entsprechenden Verbesserungen zu arbeiten. Den Föderalismus an sich stelle ich dabei in keiner Weise in Frage.

Im Übrigen ist jeder gewählte Abgeordnete grundsätzlich immer nur seinem Gewissen verpflichtet und stimmt so ob, wie er oder sie es für richtig hält.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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