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Ralph Brinkhaus
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Frage von Roland S. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Roland S. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

ich hätte gerne zwei Frage bezüglich der CO2 Steuer ab 2021:

Wir beziehen Biogas welches aus einer Altpapier-Recyclinganlage stammt (EWS Schönau). Werden solche Energieträger ebenfalls mit der CO2 Steuer belastet und wenn ja, warum?

Desweiteren Tanken wir unseren Diesel PKW mit synthetischem CARE Diesel (synthetischer Brennstoff erzeugt mit grünem Strom).
Werden solche Brennstoffe ebenfalls mit der CO2 Steuer bepreist und wenn ja, warum?

Mit freundlichen Grüßen

R. S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre beiden Fragen über Abgeordnetenwatch.

Ein wesentliches Ziel der Energiewende ist die Einsparung von CO2-Emissionen. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat die Bundesregierung ein Instrument auf den Weg gebracht, das Anreize zum Umstieg auf CO2-arme Energieformen bringen soll. Das BEHG verpflichtet die Inverkehrbringer und Lieferanten von Brennstoffen wie Erdgas, Öl oder Benzin, ab dem 1. Januar 2021 CO2-Emissionszertifikate zu erwerben. Der Umfang der zu erwerbenden Zertifikate ergibt sich aus den brennstoffspezifischen CO2-Emissionen und der gelieferten Brennstoffmenge.

Während einer Übergangsfrist in den Jahren 2021 und 2022 ist Biogas von den Kosten durch das BEHG befreit. In diesem Zeitraum sind keine Zertifikate für Biogas zu erwerben und fallen somit auch keine zusätzlichen Kosten an. Darüber hinaus sind synthetische Kraftstoffe bis 2023 nicht vom BEHG erfasst. Dadurch fallen auch hier keine zusätzlichen Kosten an.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

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