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Ralph Brinkhaus
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Frage von Sabine R. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Sabine R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Guten Tag,
1.) Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich bereits im Jahr 2018 auf 46,5 Milliarden Euro. Für die Hinterbliebenenversorgung wurden weitere 7,6 Milliarden Euro aufgewendet. Addiert ergibt das Aufwendungen von 54,2 Milliarden Euro – vier Prozent mehr als 2017.
Diese Zahlen sind weiter gestiegen: 2019 gingen weitere knapp 63.000 Beamte in Ruhestand.
Warum zahlen dann bis heute nicht ALLE in die Altersvorsorge ein?
2.) Warum zahlen bis heute nicht alle Beamte in die Rentenkasse ein?
3.) Warum zahlen bis heute nicht alle Freiberufler und Selbstständige in die Rentenkasse ein?
Das ist doch ein Faß ohne Boden - wo soll das enden?
Mit freundlichen Grüßen

S. R.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rögner,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema „Beamtenversorgung“ über Abgeordnetenwatch.

Grundlage der Beamtenversorgung sind die in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Diese verpflichten den Dienstherrn unter anderem, der Beamtin oder dem Beamten sowie ihrer bzw. seiner Familie lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.

Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahr 2006 obliegt dem Bund nur noch die Ausgestaltung der Versorgung für seine eigenen Bundesbeamtinnen und -beamten. Gesetzliche Grundlage beim Bund ist das Beamtenversorgungsgesetz. Für die Versorgung der Beamtinnen und Beamte der Länder und Kommunen sind seitdem die Länder zuständig.

Die Regelungen zur Beamtenversorgung umfassen Leistungen der Alters- und Hinterbliebenensicherung (beispielsweise Ruhegehalt, Witwen-, Waisengeld). Da Beamtinnen und Beamte nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt sind, gibt es auch Unfallfürsorgeleistungen (beispielsweise Unfallausgleich, Unfallruhegehalt).

Die Beamtenversorgung ist – wie auch von Ihnen angesprochen - steuerfinanziert. 1999 wurde mit dem Aufbau des Sondervermögens "Versorgungsrücklage des Bundes" begonnen. Das u. a. durch die Verminderung von Bezügeanpassungen aufgebaute Vermögen hatte Ende 2019 einen Marktwert von rund 15,6 Mrd. Euro. Ab dem Jahr 2032 soll es zur Finanzierung eingesetzt werden.

Für alle nach dem 31. Dezember 2006 neu eingestellten Beamtinnen und Beamten des Bundes wurde 2007 zusätzlich der "Versorgungsfonds des Bundes" errichtet. Ende 2019 betrug der Marktwert rund 6,3 Mrd. Euro.

Die Entwicklungen in der Beamtenversorgung werden für den Bundesbereich regelmäßig in einem Versorgungsbericht der Bundesregierung dargestellt. Einmal pro Wahlperiode wird ein solcher Bericht dem Deutschen Bundestag übersandt. Zuletzt wurde der Siebte Versorgungsbericht der Bundesregierung (BT-Drs.19/18270 vom 18. März 2020) übermittelt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/versorgung/versorgung-node.html

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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