Antwort 05.06.2012 von Ralf Wieland SPD
(...) Gehalt ausgezahlt bekommen haben, auch der Sozialversicherung – bspw. Ihrer Krankenkasse – die Beiträge vorenthalten haben, handelt es sich um eine Straftat! Ich empfehle daher dringend, auch bei Ihren Sozialversicherungsträgern entsprechende Erkundigungen einzuholen. (...)

