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Antwort von Ralf Wieland
SPD
• 05.06.2012

(...) Gehalt ausgezahlt bekommen haben, auch der Sozialversicherung – bspw. Ihrer Krankenkasse – die Beiträge vorenthalten haben, handelt es sich um eine Straftat! Ich empfehle daher dringend, auch bei Ihren Sozialversicherungsträgern entsprechende Erkundigungen einzuholen. (...)

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