
Sehr geehrte Frau Adler,
Ihre 4 Fragen möchte ich zusammenfassend wie folgt beantworten:
Der guten Ordnung halber liegt uns von Ihnen keine Petition vor. Petitionen werden generell unter Ausschluss von Öffentlichkeit behandelt.
Sehr geehrte Frau Adler,
Ihre 4 Fragen möchte ich zusammenfassend wie folgt beantworten:
Der guten Ordnung halber liegt uns von Ihnen keine Petition vor. Petitionen werden generell unter Ausschluss von Öffentlichkeit behandelt.
Sehr geehrter Herr Morgenstern,
1. grundsätzlich ist das Schild "nur für Anwohner" nicht zulässig. Der Investor hat u. a. die Auflage bekommen, einen öffentlichen Spielplatz zu errichten, damit können auch Ihre Kinder dort spielen.