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Ralf Brauksiepe
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Frage von Uwe F. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Uwe F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Dr. Brauksiepe,

Zitat aus Ihrer Antwort an Fr. Zech:
"Diese Paare haben einen Anspruch auf Toleranz und dürfen nicht diskriminiert werden. Deshalb trat die CDU dafür ein, den rechtlichen Schutz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften dort zu verbessern, wo dieser Schutz nicht oder nur unvollkommen besteht."

Bei der Erbschaftsteuer IST dieser Schutz nicht existent (5000 EUR Freibetrag für Fremde!). Im Zuge der Novellierung des Erbschaftsteuergesetzes droht eingetragenen Lebenspartnern weiter eine massive Diskriminierung bzw. noch-Verschlechterung.

Wo liegt Ihr Problem, Dinge zu Ende zu denken und einer Bevölkerungsgruppe nicht nur Pflichten durch das LebenspartnerschaftsG zu übertragen, sondern auch Rechte daraus abzuleiten. Das wäre tatsächlicher Respekt dieser Lebensform. Sie wollen die Lebensrealität offenbar nicht zur Kenntnis nehmen. Ein Vergleich mit der Ehe wird doch von den Lesben & Schwulen doch gar nicht angestrengt. Nur gegenseitige Verantwortungsübernahme sollte schon gleich respektiert werden wie bei Eheleuten (wo übrigens auch viele gar keine Kinder, aber Freibeträge eingeräumt bekommen).

Ich darf Sie daher nochmals bitten, auf die Ihnen gestellten Fragen konkret einzugehen und sich nicht in Allgemeinfloskeln zu ergeben. Das Bundesverfassungsgericht hat Ihnen unabhängig vom Institut der Ehe bestätigt, dass Sie parallel zur Ehe durchaus steuerliche Gestaltungen, die sich aus der gegenseitigen Übernahme von Verantwortung von Lebenspartnern ergeben, vornehmen können.
Am Rechtsrahmen kann es also nicht liegen, dass Sie sich einer solchen Lösung verweigern - der Ehe wird damit auch nichts weggenommen, sondern den verpartneten Lebensgefährten wird eine finanzielle Perspektive gegeben, die für andere selbstverständlich ist. Versetzen Sie sich mal in die Lage der Schwulen & Lesben: Ehe ausgeschlossen, damit auch Fürsorge füreinander, gemeinsame Eigentumswohnung, gemeinsame Altersvorsorge, etc. - alles zu vergessen?

Das kann nicht Ihr Ernst sein!

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Antwort ausstehend von Ralf Brauksiepe
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