(...) Seit 2002 fördert der Staat unter bestimmten Bedingungen die private Altersvorsorge mit finanziellen Zuschüssen (Riester-Zulagen). Das bedeutet: wer einen Teil seines Einkommens (und dazu zählt auch das Einkommen aus dem ALG II) in den Aufbau einer privaten zusätzlichen Alterssicherung investiert, erhält vom Staat Zulagen. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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